
Bereits seit Jahren wies der Landesumweltanwalt auf die schweren Auswirkungen auf die Natur hin, die mit dem geplanten Zusammenschluss der Schigebiete St. Anton und Kappl verbunden wären.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2018 wurde der Beschwerde stattgegeben und die Bewilligung versagt.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft