Die Errichtung eines Campingplatzes inmitten wertvoller Feuchtwiesenbereiche, die Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tierarten darstellen, stellt aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft keine nachhaltige Entwicklung dar.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft zu CampingIselsberg
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