TIRIS Screenshot mit eingetragenen FFH-Lebensräumen.

Kleinmaßnahmen am Kalserbach, Kals am Großglockner

Die Tiroler Umweltanwaltschaft ist schlichtweg sprachlos, wie oberflächlich mit zum Teil prioritären, europaweit geschützten Lebensraumtypen in behördlichen Naturschutzverfahren 28 Jahre nach EU-Beitritt umgegangen wird.

 

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2023 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Genehmigung mangels behobener Formgebrechen zurückgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

 

 

 

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Kontakt