Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton
Bereits seit Jahren wies der Landesumweltanwalt auf die schweren Auswirkungen auf die Natur hin, die mit dem geplanten Zusammenschluss der Schigebiete St. Anton und Kappl verbunden wären.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.11.2018 wurde der Beschwerde stattgegeben und die Bewilligung versagt.
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