
Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist nicht die Lage im Seenschutzbereich entscheidungswesentlich, sondern die Tatsache, dass im Bereich der errichteten Anlagen vormals schützenswerte Föhrenwaldbestände mit geschützten Pflanzenarten im Unterwuchs vorhanden waren.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft