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Erweiterung einer Bodenaushubdeponie, Ladis

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist eine Erweiterung der bestehenden Bodenaushubdeponie in einen Bereich, der aufgrund seiner naturkundlichen Sensibilität im Zuge der Erstbewilligung der Deponie unangetastet blieb, weder nachvollziehbar noch mit den Zielen des Naturschutzgesetzes vereinbar.

Verfahrensstand: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2018 wurde die Bewilligung des Vorhabens aufgrund der Zurückziehung des Antrages ersatzlos behoben. Die Erweiterung der Deponie findet somit nicht statt.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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