![csm_Lechaschau_Holzhaus_0b64019a91 csm_Lechaschau_Holzhaus_0b64019a91](https://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at/wp-content/uploads/2023/09/csm_Lechaschau_Holzhaus_0b64019a91.jpg)
Errichtung eines Holzhauses, Lechaschau
Für die Tiroler Umweltanwaltschaft stellt eine artenreiche Nasswiese im Einflussbereiches eines Biberdammes keinen geeigneten Bauplatz dar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 25.04.2022 wurde der Beschwerde Folge gegeben und die beantragte Genehmigung versagt.
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