Nachdem es sich beim geplanten Kraftwerk um eine Änderung des bestehenden Kraftwerks Wiesberg handelt, ist nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft eine UVP in vollem Umfang notwendig…
Stand des Verfahrens: Mit Bescheid vom 05.11.2012 wurde die Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft als unbegründet abgewiesen.
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