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Lechtal Coaster, Holzgau

Die Errichtung des sogenannten "Lechtal Coasters" würde aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft den Natur- und Landschaftsraum der Gemeinde Holzgau über die Maße beanspruchen, eine zukunftsfähige Entwicklung ist unserer Ansicht nach nicht erkennbar.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14.10.2020 wurde der Beschwerde stattgegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung somit abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton

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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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