![csm_Lechtalcoaster_7db7c444ec csm_Lechtalcoaster_7db7c444ec](https://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at/wp-content/uploads/2023/09/csm_Lechtalcoaster_7db7c444ec.jpg)
Lechtal Coaster, Holzgau
Die Errichtung des sogenannten "Lechtal Coasters" würde aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft den Natur- und Landschaftsraum der Gemeinde Holzgau über die Maße beanspruchen, eine zukunftsfähige Entwicklung ist unserer Ansicht nach nicht erkennbar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14.10.2020 wurde der Beschwerde stattgegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung somit abgewiesen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden: