Mountainbikerennen mit Begleitfahrzeugen, Alpenpark Karwendel, Thaur
Für ein alljährlich stattfindendes Mountainbikerennen wurde um die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Verwendung von fünf Kraftfahrzeugen als Begleitfahrzeuge angesucht. Die Tiroler Umweltanwaltschaft, der im Verfahren beigezogene naturkundliche Sachverständige und die Schutzgebietsbetreuung des Alpenpark Karwendels sind einhellig der Meinung, dass bei dieser Art der Schutzgebietsbenützung als reine „Sportkulisse“ der eigentlichen Sensibilität dieses Naturerholungsraumes kein Platz mehr eingeräumt wird… Stand des Verfahrens: mit Berufungserkenntnis vom 15.09.2010 abgeschlossen, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen! Berufung der Umweltanwaltschaft 07.09.2010
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