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Errichtung eines Chalet-Hotels, Biberwier

Die Tiroler Umweltanwaltschaft spricht sich nicht grundsätzlich gegen das Projekt aus, es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass bei der Planung eines Chalet-Dorfes nicht auf bestehende ökologische Wertigkeiten (insbesondere auf die schützenswerte Finkwegquelle) Rücksicht genommen werden kann.

Stand des Verfahrens: Aufgrund einer Projekteinschränkung und dem damit einhergehenden Entfall der Beeinträchtigung der Finkwegquelle wurde die Beschwerde am 21.12.2016 zurückgezogen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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