Beschwerde zu: UVP-Bescheid Speicherkraftwerk SKW Kühtai
Das Vorhaben kann nach Ansicht der Umweltanwaltschaft aufgrund der vielfachen und massiven Eingriffe in hochwertige Naturräume nicht als maßvoll bzw. zukunftsfähig betrachtet werden. Zudem ist die energiewirtschaftliche Sinnhaftigkeit nicht bzw. nur sehr bedingt erkennbar.
Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft liegt dadurch die Kosten-Nutzen-Relation aufgrund der zahlreichen und schwerwiegenden Eingriffe in die Natur und den sich aus dem Vorhaben ergebenden energiewirtschaftlichen Vorteilen deutlich im negativen Bereich:
Das naturkundlich höchst bedeutsame Längental soll zerstört werden, die letzten von der Wasserkraft unberührten Wildbäche des Ruhegebietes Stubaier Alpen sollen über ein ökologisch vertretbares Ausmaß abgeleitet und damit in ihrer Lebensraumeignung und Erholungsqualität für den Menschen erheblich beeinträchtigt werden. Demgegenüber sind aus unserer Sicht deutliche energiewirtschaftliche Schwächen in der Anlagenkonfiguration der geplanten Erweiterung des Kraftwerkes Sellrain-Silz erkennbar.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofes wurde der Beschwerde zum Teil Recht gegeben und der erstinstanzliche Bescheid abgeändert. Im Wesentlichen wurden Ersatzmaßnahmen für die Zerstörung der Moor-Lebensräume im Längental sowie ergänzende gewässerökologische Maßnahmen zur Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt vorgeschrieben.
Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.08.2017
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft (8 Mb)
Anhang 1 Vegetation Laengental (31 Mb)
Anhang 2 Gutachten zu Erholungswert (14 Mb)
Anhang 3 Alpenkonventionsgutachten zur Novelle Ruhegebiete
Anhang 4 Gutachten Prof. Gamper Ruhegebiet Kalkkoegel
Anhang 5 Gewaesseroekologie Schranbach Herbst2014
Anhang 6 Gewaesseroekologie Schranbach Fruehjahr2015
Anhang 7 Energiewirtschaftliche Bewertung (4,5 Mb)
Anhang 8 Gewaesser Sulzbachtal_Plausibilitaetspruefung (2,8 Mb)
Kurzvideo-Fischbach unterhalb geplanter Wasserfassunghttps://