
Neue Wasserkraftwerke sind stets auf das "Gewusst Wo?" und das "Gewusst Wie?" abzuprüfen, um eine unserer wichtigsten Ressourcen -intakte Gewässerlebensräume- nicht über die Maße zu beanspruchen.
In beiden Prüfkategorien kann nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft dem beantragten Vorhaben kein positives Zeugnis ausgestellt werden.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft