
Die beantragte Verwendung eines schützenswerten Rotföhrenwaldes als Abfall-Zwischenlager samt Aufbereitung ist aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft weder aus naturkundlicher, ökologischer, raumordnungstechnischer noch klimatechnischer Sicht vertretbar bzw. zukunftsfähig. Vielleicht wäre es auch in Tirol langsam an der Zeit, nicht jedes Vorhaben sofort in ein bestehendes Waldgebiet hinein zu planen.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft