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Zerstörung des Naturdenkmals Minkushügel, Schwaz

Dass nunmehr die Bezirkshauptmannschaft Schwaz als Naturschutzbehörde die Zerstörung dieses Landschaftsensembles bewilligt hat, lässt selbst hartgesottene Vertreter der Umweltanwaltschaft sprachlos zurück.

Anmerkung: Entgegen der von der BH Schwaz eigens dafür erlassenen Schutzverordnung

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 1.12.2021 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Bewilligung zurückgewiesen.

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