
Der als Naturdenkmal ausgewiesene Minkushügel ist mitsamt seinem wertvollen Baumbestand ein Naturgebilde von besonderer Eigenart und Schönheit.
Dass nunmehr die Bezirkshauptmannschaft Schwaz als Naturschutzbehörde die Zerstörung dieses Landschaftsensembles bewilligt hat (Anmerkung: Entgegen der von der BH Schwaz eigens dafür erlassenen Schutzverordnung), lässt selbst hartgesottene Vertreter der Umweltanwaltschaft sprachlos zurück.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 1.12.2021 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Bewilligung zurückgewiesen.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft