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Verrohrung eines Wiesenbaches, Prägraten

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum der begleitende Wiesenbach im Zuge einer Grundstücksbebauung verrohrt werden muss.

Stand des Verfahrens: Mit erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 02.06.2022 wurde der Beschwerde Folge gegeben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bezirkshauptmannschaft Lienz zurückverwiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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