Hungerbichlweg Ötz, Forstweg  am 31.05.2016-4.jpg

Errichtung des Forstweges „Einödweg“, Finkenberg

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft blieben unter Anderem die indirekten Beeinträchtigungen des geplanten Forstweges auf die Schutzgüter des TNSchG 2005 im Verfahren unberücksichtigt. Damit weist unserer Ansicht nach die Interessensabwägung wesentliche Mängel auf...

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 20.05.2014 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Umweltanwaltschaft 19.03.2014

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