csm_Schneefahrzeug_dbe2f2e83b

Audi Driving Experience, St. Anton am Arlberg

Aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft ist es höchst an der Zeit, dass alle Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen von der zuständigen Behörde auf ihre unbedingte Notwendigkeit hin abgeprüft werden.

Wenn solche Veranstaltungen zudem noch auf gewachsenem natürlichen Boden -also auf landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen-  stattfinden sollen, fehlt jedes Verständnis für eine naturschutzrechtliche Genehmigung. Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 05.05.2020 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Kontakt