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Drohnenflug im Nationalpark Hohe Tauern

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft haben private Drohnenflüge in einem auch nach der Vogeschutzrichtlinie ausgewiesenem Schutzgebiet, dem Nationalpark Hohe Tauern, nichts verloren.

Stand des Verfahrens: Mit Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 14.10.2021 wurde die ursprüngliche Bewilligung ersatzlos behoben und damit der Beschwerde gefolgt.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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Erschließung Bodenalm, Brandberg

Die Umweltanwaltschaft geht davon aus, dass ein Fortbestand der Bewirtschaftung der Bodenalm mittels Galtvieh,...

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Aushubdeponie am Fernpass, Biberwier

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft erschließt sich weder warum es gerade an diesem Ort eine Deponie benötig...

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Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton

Bereits seit Jahren wies der Landesumweltanwalt auf die schweren Auswirkungen auf die Natur hin, die mit dem g...

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Wasserkraftwerk am Saukaserbach, Jochberg

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft stehen die zu erwartenden Eingriffe in die Natur in keinem Verhäl...

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Ski region Berger Alm – Extension of the flood lighting, Steinach

Die ehemalige Beleuchtungsanlage des Patscherkofels, die nicht dem Stand der Technik entspricht, soll das Ange...

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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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