Der geplanten forstlichen “Übererschließung” in einem vogelkundlich sensiblen Waldbereich mit interessanter naturkundlicher Lebensraumausstattung fehlt es nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft an einem echten öffentlichen Interesse.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 06.02.2023 wurde der Beschwerde insofern Folge gegeben, als der Antrag auf Bewilligung mangels behobener Formgebrechen zurückgewiesen wird.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft
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