
Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft soll eine zukünftige Erschließung des Schafalmhochlegers nicht auf Kosten des bisher unberührten Landschaftsbildes realisiert werden ...
Stand des Verfahrens: Mit Berufungserkenntnis vom 16.05.2011 wurde der Berufung der Tiroler Umweltanwaltschaft teilweise Folge gegeben und die Bewilligung für den oberen Wegabschnitt versagt.
Berufung der Umweltanwaltschaft 27.10.2009