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Errichtung eines Klettersteiges, Ladis

Der beantragte Klettersteig würde im Bereich eines naturkundlichen und landschaftlichen Kleinodes, der  Felswand unterhalb der Burg Laudeck, zu liegen kommen. Erhebliche und teils irreversible Beeinträchtigungen der Schutzgüter des Tiroler Naturschutzgesetzes sind daher zu erwarten.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 04.06.2019 wurde die Beschwerde unter der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung an das Pflegekonzept Trockenrasenkomplex Burg Laudegg vom 07.05.2019 gebunden wird.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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Erschließung Bodenalm, Brandberg

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Schigebietsverbindung Kappl-St. Anton

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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

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