
Verfahren, bei denen oft historisch entstandene Waldweiden reguliert und getrennt werden, sind bereits aufgrund ihrer Größenordnung naturkundlich zumeist sensibel.
Wenn bei einem diesbezüglichen UVP-Verfahren die schlussendlichen Auswirkungen auf die Natur nur unzureichend abgeprüft werden, entspricht es dem gesetzlichen Auftrag der Umweltanwaltschaft, die behördliche Genehmigung durch das Landesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft