
Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Errichtung eines Industriegebietes im Landschaftsschutzgebiet Serles-Habicht-Zuckerhütl mit den Zielen des Schutzgebietes (Erhalt der Eigenart und Schönheit der Landschaft und des sich daraus ergebenden Erholungswertes) unvereinbar und sollten alternative Standorte geprüft werden.
Stand des Verfahrens: Mit Beschluss vom 18.03.2015 wurde der angefochtene Bescheid vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zurückverwiesen.
Zwischenzeitlich wurden die Schutzgebietsgrenzen im betroffenen Bereich im Zuge der Neuerlassung der Schutzgebietsverordnung durch die Landesregierung auf das geplante Gewerbegebiet hin abgeändert.