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Erschließung Gewerbegebiet, St. Ulrich am Pillersee

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft soll ein naturkundlich schützenswerter und seltener Bereich für eine große Gewerbegebietserweiterung geopfert werden, die diesbezüglichen Ausgleichsmaßnahmen stellen nicht einmal annähernd eine Kompensation dar.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 15.04.2022 wurde die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass ergänzende Projektunterlagen eingeholt wurden.

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