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Errichtung der Wohnanlage Mühlleite, Jerzens

Leistbarem Wohnraum wird auch seitens die Tiroler Umweltanwaltschaft ein gewichtiges öffentliches Interesse zugesprochen. Der naturkundlich sensible Standort am konkreten Vorhabensort wird jedoch erheblich beeinträchtigt werden, die derzeit vorgesehenden Bepflanzungsmaßnahmen können den Eingriff in die Natur nicht kompensieren.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 12.11.2021 wurde der Beschwerde in Teilen Folge gegeben und ergänzende Ausgleichsmaßnahmen (Heckenbepflanzungen) speziell für den Neuntöter festgelegt. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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