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Errichtung der Gornerschipiste, Kals a. Großglockner

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Errichtung einer Schipiste in einem labilen, sich bewegenden Hangbereich nicht zukunftsfähig und sollte eine solche Schipiste schon aufgrund des EU-weit geltenden Vorsorgeprinzipes nicht genehmigt werden bzw. darf unserer Ansicht einem derartigen Vorhaben kein öffentliches Interesse unterstellt werden.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 18.04.2019 wurde der Beschwerde stattgegeben und die beantragte naturschutzrechtliche Bewilligung versagt.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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