
Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist die Errichtung einer Schipiste in einem labilen, sich bewegenden Hangbereich nicht zukunftsfähig und sollte eine solche Schipiste schon aufgrund des EU-weit geltenden Vorsorgeprinzipes nicht genehmigt werden bzw. darf unserer Ansicht einem derartigen Vorhaben kein öffentliches Interesse unterstellt werden.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 18.04.2019 wurde der Beschwerde stattgegeben und die beantragte naturschutzrechtliche Bewilligung versagt.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft