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Erschließung der Bodenalm, Brandberg

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist das Anliegen der Antragstellerin durchaus nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar und mangelhaft sind jedoch die Ausführungen zur Beweiswürdigung und zur Alternativenprüfung und sind diese angesichts der prognostizierten massivsten Auswirkungen auf Natur und Landschaft durch das Landesverwaltungsgericht zu prüfen ...

Stand des Verfahrens: Mit Beschluss des Landesverwaltungsgerichts vom 22.12.2014 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf Erteilung der Bewilligung mangels behobener Formgebrechen zurückgewiesen.

Beschwerde der Umweltanwaltschaft 26.08.2014

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