csm_Vergleich_Alleitweg-Koenigswiesenweg_a72912e78c

Errichtung des Alleitweges, Assling/Anras

Das geplante Vorhaben wurde aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft bereits unter anderem Namen eingereicht und hat eine jahrelange rechtliche Vorgeschichte.

Für die Umweltanwaltschaft liegt  „entschiedene Sache“ vor (vgl. Plandarstellung mit leicht versetztem Wegverlauf zur Kenntlichmachung des Königswiesenweges und des Alleitweges) und sollten damit die prognostizierten massiven Beeinträchtigungen der Schutzgüter des TNSchG 2005 im äußerst reizvollen Talschlussbereich des Kristeinertales nicht zur Ausführung gelangen.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis vom 30.06.2015 wurde der Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft Folge gegeben und der Antrag auf Bewilligung wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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