Audi Driving Experience, St. Anton am Arlberg
Auch das neuerliche Ansuchen um Bewilligung zur Verwendung von Wiesenflächen rechtsufrig der Rosanna, um Erfahrungen mit Kraftfahrzeugen der Marke Audi sammeln zu können, ist aus Sicht der Umweltanwaltschaft kritisch zu sehen.
Kraftfahrzeuge sollten bis auf wenige, notwendige Ausnahmen auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen bewegt werden.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 20.08.2021 wurde der Beschwerde insofern Folge gegeben, als zusätzliche Nebenbestimmungen aufgenommen wurden. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft
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