Almmulchung mittels Forstfräse
Die Tiroler Umweltanwaltschaft bekennt sich zu einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Almwirtschaft. Die völlige Zerstörung des Bodenaufbaues samt gänzlicher Vernichtung der vorhandenen Vegetationsdecke durch „Almpflege“ mittels Forstfräse ist für die Umweltanwaltschaft mit Begriffen wie umweltgerecht, extensiv und nachhaltig nicht mehr vereinbar… Stand des Verfahrens: Der Antrag um naturschutzrechtliche Bewilligung für den Einsatz einer Forstfräse wurde mit 10.01.2013 zurückgezogen. Der ursprünglich geplante Einsatz einer Forstfräse ist somit naturschutzrechtlich nicht bewilligt und unzulässig. Berufung der Umweltanwaltschaft 16.02.2010
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