Fahrtraining

Winter-Fahrsicherheitskurs, Kirchberg

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft sind Fahrsicherheitstrainings außerhalb von Verkehrsflächen bzw. hierfür speziell vorgesehenen Einrichtungen nicht mit den Bestimmungen der Alpenkonvention und nicht mit den Bemühungen des Landes zur Reduktion der Verkehrsbelastungen in Einklang zu bringen.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 13.10.2015 wurde die Beschwerde mit der Maßgabe, dass ergänzende Nebenbestimmungen vorgeschrieben wurden, als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Umweltanwaltschaft

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