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Asphaltierung eines Radweges im Schutzgebiet „Tiroler Lech“

Speziell im Bereich schützenswerter Lebensräume (Feuchtgebiete, Auwälder, Gewässer und ihre Uferbereiche, etc.) bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe können asphaltierte Bänder „Wanderbarrieren“ und „tödliche Hitzefallen“ für zahlreiche Kleintierarten darstellen und somit die Lebensraumqualität nachhaltig beeinträchtigen. Die Tiroler Umweltanwaltschaft vertritt die Meinung, dass in Schutzgebieten und im Bereich sehr sensibler Lebensräume Radwege mit einwandfreien Kalk-Bruchsanddecken bzw. vergleichbaren Belägen auszustatten sind, um allfällige ökologische Beeinträchtigungen bestmöglich zu reduzieren bzw. zu verhindern … Stand des Verfahrens: Mit Berufungserkenntnis vom 24.02.2011 wurde der Berufung Folge gegeben und wurde eine Asphaltierung der beiden naturkundlich sensiblen Teilbereiche des Radweges untersagt.   Berufung der Umweltanwaltschaft 16.11.2009

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