22.11.2021Anwaltschaft
Bodenaushubdeponie im Relikt-Eichenwald, Terfens
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<div class="clearfix news-single-item Stellungnahmen">
<div class="news-single-backlink">Die Genehmigung einer Bodenaushubdeponie im überaus schützenswerten Eichenwaldbestand durch die BH Schwaz unter Berücksichtigung der aktenkundigen Vorgeschichte ohne entsprechende naturschutzrechtliche Bewilligung ist für die Umweltanwaltschaft in keiner Weise mehr nachvollziehbar.</div>
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Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 22.09.2022 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgrund der Zurückziehung des Bewilligungsantrages ersatzlos behoben.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft
Bodenaushubdeponie im Relikt-Eichenwald, Terfens
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