Golf

Stellungnahme zum Verordnungsentwurf „Raumordnungsprogramm Golfplätze“

Die Tiroler Umweltanwaltschaft sieht die geplante Aufweichung des Moorschutzes als besonders kritisch und mit den Bestimmungen der Alpenkonvention als nicht vereinbar an.

Die Schaffung eines „Fachbegriffes“, den es in der Fachwelt nicht gibt (Trockenmoor), wird die Les- und Interpretierbarkeit des überarbeiteten Raumordnungsprogrammes mit Sicherheit nicht erhöhen.
Stellungnahme der Tiroler Umweltanwaltschaft

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