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Errichtung eines Parkplatzes, Roppen

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist es nicht nachvollziehbar, wie einem Parkplatz ohne entsprechende Flächenwidmung im Bereich eines schützenswerten Schneeheide-Rotföhrenwaldes ein überwiegendes öffentliches Interesse unterstellt werden kann.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 16.03.2021 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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