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Errichtung eines Geräteschuppens, Umhausen

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist es nachvollziehbar, dass landwirtschaftliche Gebäude wie Stallungen, Geräteschuppen etc. für die tägliche Arbeit notwendig sind und zeitgemäß ausgestattet werden.

Das konkrete Vorhaben wird aber aufgrund der exponierten Lage und den geplanten Dimensionen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im betroffenen Kulturlandschaftraum führen.

Stand der Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 30.08.2018 wurde die Beschwerde unbegründet abgewiesen, wobei der Bepflanzungsplan zum Projekt ergänzt wurde und somit zukünftig ein besserer Schichtschutz gegeben sein sollte. Diese Maßnahmen wurden zuvor einvernehmlich zwischen Antragstellerin und Umweltanwaltschaft festgelegt.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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