
Ein strukturierter Waldbereich, der Feuchtlebensräume und Kleinstgewässer beherbergt und einen Lebensraum heimischer Amphibien darstellt, eignet sich nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft nicht als Standort für eine Bodenaushubdeponie.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht