
Das Landschaftsschutzgebiet Hefferthorn-Fellhorn-Sonnenberg zeichnet sich durch eine weitgehend ursprüngliche Landschaft mit traditioneller Almbewirtschaftung auf kleinräumigen Weideflächen aus. (vgl.: www.tiroler-schutzgebiete.at/index.php) Die Errichtung einer Bodenaushubdeponie im Schutzgebiet und überdies im Bereich ökologisch wertvoller Nasswiesen widerspricht nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft klar den Erhaltungszielen des Landschaftsschutzgebietes...
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis der des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 24.01.2011 wurde der Berufung Folge gegeben und der Antrag auf Erteilung einer Deponiegenehmigung abgewiesen.
Berufung der Umweltanwaltschaft 27.08.2010