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Bau des City Coasters, Imst

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft ist das Projekt „City Coaster“ mit den Zielen des geschützten Landschaftsteiles Rosengartenschlucht unvereinbar. Auch aus forstfachlicher Sicht wurde darauf hingewiesen, dass das Projekt mit untolerierbaren Beeinträchtigungen der Hauptfunktionen des Waldes einhergeht …

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis vom 28.09.2012 wurde der Berufung Folge gegeben und der Antrag auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung abgewiesen.

Berufung der Umweltanwaltschaft 03.01.2012

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