Für die Tiroler Umweltanwaltschaft liegt eindeutig entschiedene Sache vor und nach wie vor erscheint der betroffene Vorhabensbereich auf der Fernpasshöhe in mannigfacher Hinsicht völlig ungeeignet als Deponiestandort.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht