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Stellungnahme zum Speicherkraftwerk SKW Kühtai

Bedingt taugliche Anlagenkonfiguration verbunden mit erheblichen Eingriffen in die Tiroler Natur?

Im Rahmen von Projektänderungen und ergänzenden Ermittlungen, wie sie mit Edikt vom 21.09.2015 kundgemacht wurden, gibt die Tiroler Umweltanwaltschaft eine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens ab.

Basierend auf den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ist davon auszugehen, dass der gesamte vom Vorhaben betroffene Landschaftsraum mitsamt seinen Gewässern betreffend zahlreicher UVP-relevanter Umweltmedien wesentlich beeinträchtigt wird und daher eine Umweltverträglichkeit nicht erkannt werden kann.

Zudem stellt sich das Vorhaben in einer durchgeführten energiewirtschaftlichen Bewertung der Anlagenkonfiguration als „suboptimal“ dar und damit in der Gesamtbetrachtung als nicht zukunftsfähig (= erhebliche Eingriffe in die Tiroler Natur ohne entsprechende Optimierung des wirtschaftlichen Nutzens). Hauptkritikpunkt ist der aus energiewirtschaftlicher Sicht deutlich zu groß geplante Speicher in Verbindung mit einem zu klein dimensionierten Kraftwerk Kühtai 2.

Aus Sicht der Umweltanwaltschaft sollten Alternativen zum Ausbau des bestehenden Kraftwerks Sellrain-Silz ganzheitlich abgeprüft werden, um das aus den wesentlichen Fachbereichen geeignetste Ausbauprojekt weiter verfolgen zu können.

Stellungnahme der Umweltanwaltschaft

 

Ältere Stellungnahmen der Tiroler Umweltanwaltschaft zum Vorhaben SKW Kühtai:

Stellungnahme im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 03.11.2014

Stellungnahme vom 24.01.2014

Stellungnahme vom 23.08.2011

Stellungnahme vom 01.04.2010

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