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Wegerschließung Lappachalm und Frattenwald, St. Jakob in Defereggen

Beim Frattenwald handelt es sich um einen einzigartigen, urwaldähnlichen, totholz- und strukturreichen Wald, der aufgrund dieser besonderen ökologischen Ausstattung als Raufußhuhn-Referenzgebiet ausgewiesen ist.

Nach Ansicht der Tiroler Umweltanwaltschaft sollte es möglich sein, solche kleinen noch vorhandenen „Wildnisbereiche“ der zukünftigen Generation ohne technischen Eingriff samt nachfolgender forstlicher Nutzung übergeben zu können, nachdem bestehende Naturwaldzellen belegen, dass ein natürlicher Waldbestand keine wie immer geartete Nutzung durch den Menschen für seinen Fortbestand braucht.

Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 14.01.2019 wurde die Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft als unbegründet abgewiesen.

Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft

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