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Stellungnahme zum Entwurf des nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2015

Ein strategisches Planungsinstrument wie der NGP 2015 wird als sinnvoll und notwendig erachtet, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (keine Verschlechterung von ökologisch wertvollen Fließstrecken bzw. Verbesserung von Gewässern mit deutlicher Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit) erreichen zu können.

Zum vorliegenden Entwurf gibt es jedoch mehrere Kritikpunkte…..

Stellungnahme der Tiroler Umweltanwaltschaft

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