
Die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes in einem bereits energiewirtschaftlich beeinträchtigten Bachabschnitt des Teischnitzbaches ist aus Sicht der Tiroler Umweltanwaltschaft nicht mehr als Teil einer zukunftsfähigen Entwicklung im Sinne der Energiewende zu verstehen.
Stand des Verfahrens: Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht