
Der geplante Golfplatz würde weite Teile des Talraumes zwischen Sautens und Brunau einnehmen, eine traditionelle bäuerliche Kulturlandschaft entfremden und den Naherholungsraum entsprechend deutlich einschränken.
Stand des Verfahrens: UVP-Verfahren beim Amt der Tiroler Landesregierung
Stellungnahme der Tiroler Umweltanwaltschaft zur Umweltverträglichkeitserklärung