
Die geplante Forststrasse würde mehrere Sonderstandorte queren und wertvolle Feuchtgebiete zum Teil deutlich beeinträchtigen. Aus Sicht der Umweltanwaltschaft fehlen zudem naturkundliche Erhebungen sowie eine entsprechende Variantenprüfung.
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vom 24.03.2021 wurde der Beschwerde Folge gegeben und der Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung als unzulässig zurückgewiesen.
Beschwerde der Tiroler Umweltanwaltschaft