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Flächige Behandlung von Wiesen mit Glyphosat, westliches Mittelgebirge

Aufgrund einer Beschwerde wurde seitens der Tiroler Umweltanwaltschaft ein Lokalaugenschein vorgenommen. Tatsächlich wurden hektarweise Wiesenflächen offensichtlich mit glyphosathältigen Pestiziden behandelt und so jegliches pflanzliches Leben auf diesen Flächen abgetötet.

Unsere nachfolgenden Recherchen zeichneten aber ein noch viel düsteres Bild: Offensichtlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des österreichischen Agrarumweltprogrammes (ÖPUL – Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) möglich, hektarweise Wiesen zu vergiften. Dazu darf man nicht als Biobetrieb gemeldet sein und darf auch keine Förderung aufgrund einer Einschränkung von ertragssteigernden Mitteln erhalten bzw. muss man die Anleitungen auf dem jeweiligen Grünlandpestizid lesen und beachten (z.B. Mindestabstand zu Gewässer).

Alsdann sind der Giftspritzerei keine Grenzen mehr gesetzt und kann ein gefördeter landwirtschaftlicher Betrieb ohne Aussicht auf Sanktionen bzw. Strafen flächig Wiesen vernichten.

Für die Tiroler Umweltanwaltschaft stellt damit die Formulierung „…und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft“ einen Widerspruch in sich selbst dar und ergeben sich in diesem Zusammmenhang folgende weiterführende Fragen:

  1. Wie kann ein derart wesentlicher Aspekt in einem Agrarumweltprogramm offensichtlich so unzureichend behandelt werden, dass die flächige Giftausbringung im Grünland prinzipiell möglich ist?
  2. Wird der gewonnene Honig aus der Umgebung von der Lebensmittelsicherheit auf Glyphosat-Reste hin untersucht werden?
  3. Warum gibt es zwar zahlreiche Absichtserklärungen aus dem Bereich Politik bzw. Interessensvertretung aber immer noch kein Glyphosatverbot in Tirol?
  4. Ist es wenigstens möglich, ein derart flächenhaftes Ausbringen sofort zu verbieten bzw. ein solches Verbot sofort in das landwirtschaftliche Fördersystem aufzunehmen?
  5. Wie ist es überhaupt möglich, dass ein Betrieb solche Unmengen an Pestiziden erwerben kann?
  6. Wie können sich die Milchproduzenten in Tirol sicher sein, dass ihre Zulieferbetriebe keine glyphosathaltigen Pestizide verwenden, wenn diese grundsätzlich und in großen Mengen erlaubt sind?

Vielleicht ist der vorliegende, bestürzende Fall Anlass genug, um den Einsatz von Glyphosat-Pestiziden durch sinnvolle und wirksame Einschränkungen und Verbote zukünftig gänzlich zu vermeiden bzw. bestmöglichst zu verringern.

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