
Die Beschwerde richtet sich insbesondere gegen die beantragte Art der Leuchtmittel sowie gegen die saisonale Befristung bis Mitte April....
Stand des Verfahrens: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol vom 31.07.2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Beschwerde der Umweltanwaltschaft 01.10.2014